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Stand 11/2004

Das Standesamt Ronneburg ist zuständig für die Verwaltungsgemeinschaften Seelingstädt und Großenstein
Anschrift:

Stadtverwaltung Ronneburg
Standesamt
Markt 1 - 2
07580 Ronneburg
Tel.: 036602 / 536 - 21
Fax: 036602/ 536 - 100
E-Mail: stadt@ronneburg.de

Trauzimmer im Rathaus
Zuständigkeitsbereich:
Das Standesamt Ronneburg ist zuständig für Personenstandsangelegenheiten der Verwaltungsgemeinschaften "Am Brahmental" , Sitz Großenstein und "Ländereck", Sitz Seelingstädt.
Sprechzeiten:
Dienstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
 
Rathaus Ronneburg
 
Aufgabenbereiche:
  • Beurkundungen von Geburten, Eheschließungen, Sterbefällen
  • Beratung und Anmeldung zur Eheschließung (Auskunft über vorzulegende Unterlagen). Bitte setzen Sie sich direkt mit uns in Verbindung.
  • Durchführung der Eheschließung
  • Beurkundung und Beglaubigung von Erklärungen, Einwilligung oder Zustimmung der Namensführung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Fortführung der Personenstandsbücher (ab 1876)
  • Aufstellung von Personenstandsurkunden (Geburts- Heirats- und Sterbeurkunden früherer Jahre, die im Bereich des Standesamtes Ronneburg beurkundet wurden sowie Ausstellung von beglaubigten Abschriften aus dem Familienbuch für Bürgerinnen und Bürger, die im Standesamtbezirk Ronneburg wohnen)

Ab dem Jahr 1876 befinden sich bei uns Personenstandsbücher vom Standesamt Ronneburg und den ehemaligen Standesämtern Brahmenau, Braunichswalde, Chursdorf, Endschütz, Großenstein, Gauern (später auch Linda), Korbußen, Kauern, Nauendorf, Paitzdorf, Pölzig, Rückersdorf (früher Haselbach), Rußdorf und Seelingstädt.

 
Rittersaal
 
Eheschließung:
Ehen werden an jedem Wochentag und am Samstag nach Vereinbarung geschlossen. Seit 2004 werden auf Wunsch Eheschließungen im Rittersaal des Schlosskomplexes durchgeführt.
 
Gebühren:
Die Gebühren sind in den §§ 67 und 68 der Personenstandsverordnung geregelt.
Die wichtigsten Gebühren:
Prüfung der Ehefähigkeit für Deutsche
33.00 €
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn ausl. Recht zu beachten ist
55.00 €
Erteilung einer Personenstandsurkunde
7.00 €
Erteilung einer Auskunft aus dem Personenstandsbuch
5.00 €
Beglaubigte Abschrift aus Familienbuch
8.00 €
Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften
17.00 €
 

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